Stiftung Krankenpflege Nordquartier

Unterstützung für Menschen in finanzieller Notlage

«Hilfe, wie soll ich das nur bezahlen?» – ein Satz, der vielen Menschen durch den Kopf geht, wenn sie eine unerwartete Rechnung für Gesundheitskosten im Briefkasten finden. Für manche ist diese Sorge existenziell: Eine Zahnarztrechnung oder die Kosten für orthopädische Hilfsmittel können Familien oder Einzelpersonen in finanzielle Bedrängnis bringen. Genau in solchen Fällen springt die Stiftung Krankenpflege für das Nordquartier ein.

Bianka Balmer
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Vier der sechs Stiftungsrätinnenr (v.l.n.r.): Jelena Disch, Mandana Trucco, Verena Näf, Stéphanie Meier. Bild: Bianka Balmer

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von Menschen aus dem Nordquartier, die wegen gesundheitlichen Einschränkungen in finanzielle Not geraten sind. Was heisst das konkret? Stiftungsratspräsidentin Stéphanie Meier erklärt: «Wir erhalten Gesuche von Quartierbewohner:innen, die wegen Gesundheitskosten in finanzielle Bedrängnis geraten – beispielsweise wegen orthopädi scher Hilfsmittel, Physiotherapie oder anderen Behandlungen.» So bringen oft Kosten für Zahnbehandlungen Familien in Bedrängnis und sind der häufigste Grund für Gesuche an die Stiftung. Aber auch Personen, die sich zum Beispiel eine Brille nicht mehr leisten können oder mit Kosten in Bezug auf die psychische Gesundheit konfrontiert sind, die über die Leistungen der Krankenkasse hinausgehen, können sich bei der Stiftung melden.

Unkomplizierte Hilfe

1995 gründeten Vertreterinnen und Vertreter der Kirchgemeinden Markus, Johannes und der Pfarrei St. Marien die Stiftung Krankenpflege für das Nordquartier. Auch heute noch stellen die Kirchgemeinden die Mitglieder des Stiftungsrats.

«Dass wir Menschen in unserem Quartier so konkret unterstützen können, ist eine grossartige Sache», sind sich die sechs Stiftungsrätinnen einig. Sie engagieren sich grösstenteils ehrenamtlich und treffen sich regelmässig, um anhand klar definierter Kriterien über die Gesuche zu entscheiden. Das geschieht unbürokratisch und schnell: «Wer bei uns ein Gesuch stellt, steht oft unter grossem finanziellen Druck. Da wollen wir möglichst schnell unterstützen, erledigen die nötigen Formalitäten auch mal auf dem Zirkularweg und warten nicht auf die nächste Sitzung», so Stéphanie Meier. Sie und zwei weitere Stiftungsrätinnen arbeiten als Sozialarbeiterinnen im Nordquartier und sind daher nah an den Themen sowie erfahren in der Zusammenarbeit mit Inwstitutionen wie Sozialdiensten und anderen Fachstellen. Selbstverständlich sind für sie daher auch die Diskretion, der Datenschutz und die Schweigepflicht, der sie bei der Stiftungsarbeit unterstehen.

Unterstützen, so lange die Mittel reichen

Jährlich bearbeitet die Stiftung durchschnittlich rund 13 Gesuche. Die meisten Gesuchstellenden dürfen sich über eine finanzielle Unterstützung freuen. Und wie gelangt neues Geld in die Stiftung? «Wir betreiben kein aktives Foundraising», sagt Verena Näf, die Rechnungsführerin der Stiftung. «Stattdessen nutzen wir das Vermögen, das uns von den Stiftungsgründerinnen anvertraut wurde. So lange diese Mittel reichen, stehen wir den Quartierbewohnerinnen und -bewohnern zur Seite. Schnell, diskret und unkompliziert.»

Wer kann ein Gesuch stellen?

Wer Unterstützung benötigt, kann sich direkt mit einem Gesuch an die Stiftung Krankenpflege wenden. Voraussetzungen sind der Wohnsitz im Nordquartier und eine durch Gesundheitskosten entstandene finanzielle Notlage. Weitere Informationen: siehe Box.

Vielen Dank für das grosse Engagement der Stiftung und dieses Interview. Wir wünschen euch und der Stiftung alles Gute!


Unterstützungsbereiche

Beteiligung an Kosten für Hilfsmittel, Zahnarztkosten und sonstigen von Krankenkassen oder anderen Institutionen nicht getragenen Gesundheitskosten. Keine Übernahme von Krankenkassenprämien und -franchisen.

 

Benötigte Unterlagen

  • Eigene Beschreibung der Notlage oder Brief des Sozialdienstes
  • Budget nach SKOS-Richtlinien oder Sozialhilfebudget
  • Nachweis von bewilligten Ergänzungsleistungen (wenn vorhanden)
  • Kopien der Krankenkassenpolice und des Mietvertrags
  • Originalrechnungen oder Kostenvoranschlag für zu bezahlende medizinische Leistungen

Sozialberatung 
Kirchgemeine Bern Nord
Frau Monika Clemann
Wylerstrasse 5
3014 Bern

031 332 74 24

monika.clemann@refbern.ch


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